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Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Es bildet das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat.

Im Arbeitskreis Religionen des PRO treffen sich Religionsgemeinschaften aus Oldenburg und erarbeiten gemeinsame Angebote unter der Leitfrage: „Was tun Religionen zum Wohle der Stadt?“. Im Fokus ist dabei stets das friedliche Zusammenleben und wie die religiösen Gemeinden dazu beitragen können.

Aus dieser gemeinsamen Überzeugung heraus ist die Stellungnahme „Grundwerte, Grundrechte & Religionsfreiheit“ entstanden. Sowohl 2016, im Jahr der Unterzeichnung, als auch heute sind die Irritationen, in welchem Verhältnis Religionen zum demokratischen Staat stehen, gegenwärtig. In dieser Stellungnahme formulieren die Mitglieder des Arbeitskreises Religionen eine Klärung im Sinne einer Selbstverständigung.


„Jeder Mensch, gleich welcher Religionszugehörigkeit, hat Anspruch auf Respekt vor seiner Person, seiner persönlichen Lebensführung und Beteiligung an einer religiösen Gemeinschaft.“

„Religionsgemeinschaften haben nicht das Recht, freie Entscheidungen ihrer Mitglieder über die persönliche Lebensführung zu behindern. (…) Weder Männer noch Frauen dürfen oder können in Religionen zu etwas gezwungen werden, was den allgemeinen Menschenrechten und den bürgerlichen Freiheiten und Rechten widerspricht.“

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das gilt ohne „wenn und aber“, auch für und in Religionsgemeinschaften.

„Niemand hat das Recht, Angehörige einer anderen Religionsgemeinschaft oder diese selbst zu stören, zu belästigen oder zu beschädigen.“

„Das Grundrecht der Meinungsfreiheit beinhaltet für Männer und Frauen das individuelle Recht, Kritik üben zu dürfen und zu können, einschließlich der Kritik an Glaubensgrundsätzen der eigenen oder anderer Religionen, bis hin zur Infragestellung von Grundsätzen, Symbolen, Ritualen oder Regeln.“